Projekte in nicht und/oder unterversorgten Stadträumen
Förderfähig sind Projekte von Akteur*innen der Performing Arts für ein junges Publikum, die in nicht und/oder unterversorgten Stadträumen ihr Projekt umsetzen/aufführen. In Berlin-Mitte sind dies die Prognoseräume Gesundbrunnen, Moabit und Wedding.
Personal- und Sachausgaben (einschließlich Honorarausgaben und Ausgaben für Dienstleistungen, sowie Miet- und Infrastrukturkosten) sind förderfähig.
Die Höhe der Förderung ist auf maximal 10.000 € begrenzt.
Förderzeitraum
Projekte können frühestens im April 2027 beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein.
Antragsberechtigt
sind natürliche und juristische Personen, die ihren Lebens- und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben, z.B. Einzelkünstler*innen, Künstler*innengruppen, Vereine, Projektgruppen, Initiativen, und Zusammenschlüsse, mit fester Spielstätte und Einrichtungen.
Verausgabung der Mittel und Nachweis
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- Projektförderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung ausgegeben. Es sind anteilig Eigenmittel, Einnahmen oder andere Drittmittel einzubringen.
- Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis einzureichen (bis zum 31. März 2027).
- Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Haushaltsvorbehalt.