Die Adressen unserer Einrichtungen sind:

Bärenzwinger Berlin
Rungestr. 30
10179 Berlin

Galerie Nord | Kunstverein Tiergarten
Turmstraße 75
10551 Berlin

Galerie Wedding – Raum für zeitgenössische Kunst
Müllerstraße 146-147
13353 Berlin

Kunst Raum Mitte
Auguststraße 21
10117 Berlin

Klosterruine Berlin
Klosterstr. 73a
10179 Berlin

Mitte Museum
Pankstraße 47
13357 Berlin

Dependance des Mitte Museums
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin

MiK Jugendkunstschule
Schönwalder Straße 19
13347 Berlin

Atelier Farbklang
Auguststraße 21
10117 Berlin

Alle Ausstellungen und Veranstaltungen der kommunalen Einrichtungen sind kostenlos.

Das Fotografieren sowie das Filmen ist für private Zwecke und zur Dokumentation von Ausstellungen und Veranstaltungen (u.a. für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) grundsätzlich erlaubt.
Das Fotografieren für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Bezirksamts Mitte von Berlin gestattet. Die kommerzielle Veröffentlichung von in Einrichtungen angefertigten Fotografien bedarf ebenfalls der schriftlichen Genehmigung durch das Bezirksamt Mitte von Berlin.

Die Kommission für Kunst im Stadtraum (KiST) setzt sich aus Vertreter*innen der zuständigen Abteilungen des Bezirksamts Mitte für Kunst, Kultur und Geschichte, Stadtentwicklung, Denkmalschutz sowie Straßen- und Grünflächen zusammen.

Weiterhin werden der Berufsverbund Bildender Künstler Berlins (BBK), der Deutsche Künstlerbund, das Büro für Kunst im öffentlichen Raum und freie bildende Künstler*innen vertreten. Den Vorsitz hat die für Kultur zuständige Bezirksstadträtin.

Für die Beantragung der Anbringung einer Gedenktafel an einem öffentlichen Gebäude oder auf einer öffentlichen Grünfläche des Bezirks Mitte benutzen Sie bitte das angefügte Antragsformular (Antrag auf Sondernutzung). Die Prüfung des Antrags erfolgt über das Amt für Weiterbildung und Kultur, Sachgebiet Erinnerungskultur und Geschichte des Bezirksamts Mitte. Ansprechpartner ist der Sachgebietsleiter Herr Nathan Friedenberg (E-Mail: ).
Nach Einreichung durch das Sachgebiet Erinnerungskultur und Geschichte in den Ausschuss für Bildung und Kultur der BVV Mitte erfolgt dort das abschließende Verfahren zur Zustimmung oder Ablehnung des Antrags. Über die Entscheidung werden Sie vom Ausschuss für Bildung und Kultur der BVV informiert. Bei Zustimmung Ihres Antrags nehmen Sie bitte die Kooperationsvereinbarung zur Kenntnis und senden Sie diese unterschrieben an Herrn Friedenberg. Sie erhalten dann ein vom Amt für Weiterbildung und Kultur und dem Sachgebiet Erinnerungskultur und Geschichte abgezeichnetes Exemplar zu Ihren Händen.

Wenn es sich um einen Gedenktafelantrag für eine öffentliche Straßen- und Grünfläche handelt, reichen Sie bitte parallel das Antragsformular (Antrag auf Sondernutzung) beim Straßen- und Grünflächenamt Mitte, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin, ein.

Zentrales Info-Telefon: 030 9018 22829, Herr Schönbaumsfeld
Antragsformular zur Beantragung einer Gedenktafel.

Antrag auf Sondernutzung
Kooperationsvereinbarung zum Gedenktafel-Antrag

QR-Codes („Quick-Response-Code“) sind quadratische Barcodes, ähnlich wie der Strichcode auf Warenverpackungen. Damit kann eine Vielzahl an Informationen von Benutzer*innen auf ein Smartphone oder Tablet übertragen werden, sofern diese über eine entsprechende Lese-App verfügen (die meisten Smartphones benötigen keine gesonderten Lese-Apps mehr und die reguläre Kamera-App erkennt den QR-Code automatisch).

Einfach den QR-Code mit der Handykamera erfassen. Diese sollte Ihnen dann eine Weiterleitung zu der Webseite mit Informationen vorschlagen.

Die Codes sind, z.B. am Rosa-Luxemburg-Platz, in Bodenplatten eingelassen. An anderen Orten entstehen diese im Rahmen von Zusatzschildern an bereits schon vorhandenen regulären Straßenschildern mit kurzem Infotext.

Benennungsvorschläge für künftig zu benennende Straßen können von Bürger*innen bei der zuständigen Straßenbaubehörde eingereicht werden. Benennungsvorschläge sind gebührenfrei.

Für die Realisierung eines temporären kulturellen und künstlerischen Vorhabens im öffentlichen Raum im Bezirk Mitte (unabhängig von ausgeschriebenen Wettbewerben) muss ein Antrag auf Sondernutzung beim Bezirksamts gestellt werden. 

Es gibt drei Kategorien und Antragsverfahren zur Unterscheidung von Anträgen auf Sondernutzung in öffentlichem Straßenland und Grünanlagen im Bezirk Mitte. Antragsteller*innen müssen vorher festlegen, ob sie eine Genehmigung für

  • Film- und Fotoaufnahmen,
  • Veranstaltungen/Performances oder
  • das Aufstellen von Kunstobjekten
    (Kunst im Stadtraum)

beantragen möchten. 

Für Fragen bezüglich der Genehmigung von Film- und Fotoaufnahmen oder Veranstaltungen/Performances kontaktieren Sie bitte das Straßen- und Grünflächenamt.

Für die Beantragung einer Gedenktafel richten Sie sich bitte an das Sachgebiet Erinnerungskultur.

Der Antrag auf Sondernutzung muss bei der Genehmigungsbehörde, dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Mitte, eingereicht werden. Ergibt die technische Vorprüfung, dass nichts gegen die Durchführung des Vorhabens spricht, berät die Kommission Kunst im Stadtraum darüber und spricht ihre Empfehlung aus.

Der*die Antragsteller*in sendet den Antrag auf Sondernutzung in einfacher Ausfertigung und unterschrieben an:

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen
Fachbereich Straßen‐ und Grünflächenverwaltung
Karl‐Marx Allee 31
10178 Berlin

sowie per E‐Mail an:

Stefan Schönbaumsfeld (Straßen- und Grünflächenamt)
 stefan.schoenbaumsfeld@ba‐mitte.berlin.de

und

Judith Laub
(Geschäftsstelle der Kommission Kunst im Stadtraum)
judith.laub@ba‐mitte.berlin.de 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen mit ein, um Ihr Vorhaben zu erläutern:

  • Künstlerisches Konzept
  • Stadtplanausschnitt und/oder Standortansicht
  • Technische Daten
  • Angaben zum künstlerischen bzw. beruflichen Werdegang des*der Antragsteller*in bzw. des*der Künstler*in

Gegebenenfalls können Sie folgende Anlagen hinzufügen:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des*der Antragssteller*in durch Freistellungsbescheid
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung

Anträge können laufend und jederzeit eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, dies spätestens drei Monate vor Realisierung Ihres Vorhabens zu tun. Eine fristgerechte Bearbeitung kann andernfalls nicht garantiert werden.

Ein Antrag wird in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet.

Die Angabe eines alternativen Standorts im Antrag auf Sondernutzung wird dringend empfohlen. Öffentliche Grünanlagen und Straßenland in Berlin unterliegen einer Vielzahl von Auflagen, die eine gemeinschaftliche Nutzung garantieren sollen. Ihre erste Wahl kann eventuell von der Genehmigungsbehörde abgelehnt werden.

Um die Chancen auf eine Genehmigung Ihres Vorhabens zu erhöhen, wird ein möglichst vollständiges Ausfüllen des Antrags generell empfohlen.

Es ist vom individuellen Vorhaben abhängig, ob eine Fläche des öffentlichen Straßenlandes und der Grünflächen im Bezirk Mitte genutzt werden darf. Deshalb werden mögliche Flächen nicht pauschal ausgewiesen.

Im Positiv-Negativ-Katalog der Festlegungen zu Sondernutzungen im Bezirk Mitte (ab S.11) werden allerdings bestimmte Flächen aufgrund von besonderen Kriterien ausgeschlossen. Bei der Genehmigung spielen – besonders an prominenten Plätzen – unter anderem verkehrliche, straßenbauliche, städtebauliche und denkmalschutzrechtliche Aspekte eine Rolle.

Teilen