Der Fachbereich Kunst, Kultur und Geschichte des Bezirksamts Mitte vergibt einmal im Jahr Spielstättenförderungen aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteur*innen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm).
Projekte zur Förderung von Spielstätten
Förderfähig sind Projekte von Akteur*innen der Performing Arts für ein junges Publikum mit fester Spielstätte.
Beantragt werden können zeitliche begrenzte Projekte innerhalb der Spielstätten. Dazu zählen unter anderem:
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- die Entwicklung und Aufführung neuer Theaterstücke für Kinder und Jugendliche;
- die Wiederaufnahme bestehender Theaterstücke für Kinder und Jugendliche;
- notwendige Infrastrukturmaßnahmen zur Erhaltung der Spielstätte;
- Maßnahmen zum Aufbau von Strukturen, Partnerschaften und Synergien.
Personal- und Sachausgaben (einschließlich Honorarausgaben und Ausgaben für Dienstleistungen, sowie Miet- und Infrastrukturkosten) sind förderfähig.
Förderzeitraum
Die Projekte sollen in der Zeit zwischen Anfang März und 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
Verausgabung der Mittel und Nachweis
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- Projektförderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung ausgegeben. Es sind anteilig Eigenmittel, Einnahmen oder andere Drittmittel einzubringen.
- Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis einzureichen (bis zum 31. März 2026).
Antragsberechtigt
sind natürliche und juristische Personen, die ihren Lebens- und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und eine feste Spielstätte in Berlin-Mitte betreiben, deren Programm sich an Kinder und Jugendliche richtet. Anträge auf Mittel zur Projektförderung für Spielstätten können ausschließlich von antragsberechtigten Spielstätten mit dem Schwerpunkt Kinder-, Jugend- und Puppentheater in Berlin-Mitte gestellt werden. Das sind in Berlin-Mitte das Theater Mirakulum sowie das Galli Theater. Die Ausschreibung wird den antragsberechtigten Spielstätten ohne Aufforderung übermittelt und in individuellen Gesprächen vertieft.
Theater können bis zum 15. Januar 2025 einen Antrag auf Spielstättenförderung für 2025 stellen. Nähere Informationen zur Antragsberechtigung entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.