Antrag auf Sondernutzung

Für die Realisierung eines temporären kulturellen und künstlerischen Vorhabens im öffentlichen Raum muss ein Antrag auf Sondernutzung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Mitte von Berlin, gestellt werden.
Den Genehmigungsbescheid für die Sondernutzung von öffentlichen Flächen für Kunstobjekte erteilt das Straßen- und Grünflächenamt. Nach dieser technischen Vorprüfung des Vorhabens berät die Kommission Kunst im Stadtraum (KiST) darüber und spricht eine Empfehlung aus. Für die Genehmigung von Film- und Fotoaufnahmen oder Veranstaltungen/Performances kontaktieren Sie bitte direkt das Straßen- und Grünflächenamt.

 


Antragstellung und -frist

Ihren unterschriebenen Antrag auf Sondernutzung für Kunst im Stadtraum richten Sie bitte spätestens drei Monate vor Realisierung Ihres Vorhabens in einfacher Ausfertigung an die Genehmigungsbehörde:

sowie per E-Mail an:
(Straßen- und Grünflächenamt) und (Geschäftsstelle der Kommission Kunst im Stadtraum).


Antragskriterien

• Einen Antrag auf Sondernutzung für Kunst im Stadtraum können professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlerkollektive aller Sparten wie auch Kuratorinnen und Kuratoren sowie Kunst- und Kulturinstitutionen stellen.
• Der künstlerischen Arbeit/ dem künstlerischen Vorhaben muss ein künstlerisches Konzept zugrunde liegen und es muss ein begründetes öffentliches Interesse für die künstlerische Arbeit/ das künstlerische Vorhaben vorliegen.
• Die künstlerische Arbeit/ das künstlerische Vorhaben soll aus einer Auseinandersetzung mit Stadt, Stadtraum, Gesellschaft und Kunst entstehen bzw. entstanden sein sowie räumliche Bezüge und Zusammenhänge zum gewünschten Standort herstellen.
• Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Sondernutzung für Kunst im Stadtraum vollständig mit allen geforderten Unterlagen der Genehmigungsbehörde spätestens drei Monate vor Realisierung vorliegen muss; eine fristgerechte Bearbeitung kann andernfalls nicht garantiert werden.
• Von der Beratung von Anträgen auf Sondernutzung durch die Kommission Kunst im Stadtraum sind Vorhaben ausgeschlossen, die in den Bereich Stadtmarketing fallen sowie Vorhaben von kommerziellem Interesse.


Dokumentation

Für Zwecke der Dokumentation und Veröffentlichung im Internet und in der Presse wird darum gebeten, dem Bezirksamt kostenfrei Abbildungen der realisierten Arbeit im öffentlichen Raum mit Bildunterschriften sowie einen Kurztext zur Verfügung zu stellen. Diese können in digitaler Form gesendet werden an:


Ansprechpartner und Hinweise

Bei Fragen zu Genehmigungen von Sondernutzungen wenden Sie sich bitte direkt an Stefan Schönbaumsfeld
(030) 9018-22829,

Allgemeine Informationen zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes, unabhängig von Kunst im Stadtraum, finden Sie direkt beim Straßen- und Grünflächenamt Mitte, Fachbereich Straßenverwaltung und Sondernutzungen.

Allgemeine Informationen zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlands, unabhängig von Kunst im Stadtraum, finden Sie direkt beim Straßen- und Grünflächenamt Mitte, Fachbereich Straßenverwaltung und Sondernutzungen.


Kontakt

Geschäftsstelle Kommission Kunst im Stadtraum,
Kommissarische Geschäftsführung Hauke Zießler
030 9018 33409

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Antrag auf Sondernutzung für Kunst im Stadtraum

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