Kunst am Bau „Umbau Charlotte Pfeffer Schule“, Gruppe msk7, Kulisse, Foto: msk7

Kunst am Bau ist eine maßnahmengebundene künstlerische Arbeit, die im Zusammenhang mit öffentlichen Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau) entsteht. Sie kann temporärer oder dauerhafter Natur sein. Seit 1979 gibt es die Verwaltungsvorschrift zur Realisierung von Kunst am Bau im Rahmen öffentlicher Baumaßnahmen. Das Land Berlin ist dieser Tradition verpflichtet und will den Stellenwert von Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum einschließlich ihrer Vermittlung, Pflege und Dokumentation weiter stärken.

Anders als rein dekoratives Beiwerk von Architektur setzt sich Kunst am Bau konkret mit einem Gebäude und dessen stadträumlichem Umfeld auseinander. Zudem sind die künstlerischen Arbeiten für eine breite Öffentlichkeit außerhalb von Museen und Ausstellungen frei zugänglich.


Anweisung Bau

Werden mit öffentlichen Mitteln Gebäude, Straßen oder Plätze gebaut oder neugestaltet, dann sind gemäß der Anweisung Bau des Landes Berlin Mittel für Kunst am Bau bzw. Kunst im Stadtraum bereitzustellen. Die Höhe der bereitzustellenden Mittel für Kunst berechnet sich nach Prozentanteilen bestimmter Kostengruppen aus der Baumaßnahme. Bei Investitionen von unter einer Million Euro sollen zwei Prozent oder mindestens 3.750,00 Euro für Kunst am Bau zur Verfügung stehen. Bei Investitionen von über einer Million Euro sollen ein Prozent oder mindestens 10.000,00 Euro für Kunst am Bau ausgegeben werden. Die Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage qualifizierter Auswahlverfahren – in der Regel durch nicht offene Wettbewerbe. Diese Wettbewerbsverfahren orientieren sich an den Richtlinien für Planungswettbewerbe, die 2013 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als RPW 2013 veröffentlicht wurden.


Fachkommission Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum

Aufgrund der großen öffentlichen Bedeutung von Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum und des erforderlichen komplexen Zusammenspiels der Ämter für Weiterbildung und Kultur, für Straßen- und Grünflächen, für Stadtentwicklung und der Serviceeinheit (SE) Facility Management lässt sich das Bezirksamt Mitte von Berlin durch eine fachkundige Kommission beraten. Diese wird auf der Grundlage der ABau, der RPW 2013 und dem Leitfaden für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum des Landes Berlin (April 2021) von der für Kultur zuständigen Bezirksstadträtin berufen.

Die Fachkommission setzt sich aus Vertreter*innen der für Kunst, Kultur und Geschichte, Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Straßen- und Grünflächen zuständigen Abteilungen des Bezirksamts Mitte sowie aus Künstler*innen und Kulturschaffenden zusammen. Den Vorsitz hat die für Kultur zuständige Bezirksstadträtin. Die Geschäftsführung der Fachkommission übernimmt die Sachgebietsleitung Stadtkultur und Kunst im Stadtraum.

Die Kommission Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum berät über das Vergabeverfahren im Zusammenhang mit Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum, entwickelt eine spezifische Aufgabenstellung, berät über den Arbeitsbereich, macht Vorschläge für teilnehmende Künstler*innen bei nicht offenen Vergabeverfahren sowie für Fachpreisrichter*innen.


Projekte

Seit 2012 sind im Bezirk Mitte zahlreiche Kunst am Bau-Projekte entstanden. Nähere Informationen zu diesen finden sie hier.


Dokumente zum Download

Geschäftsordnung KIST

Leitfaden für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land

Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013

Auszug aus der Anweisung Bau des Landes Berlin

Fachkommission Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum 2023-2026

Fachkommission Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum 2012-2022



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